Schallschutz & Lärmvorsorge

Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

Schallschutz hat für die Deutsche Bahn und den Gesetzgeber eine hohe Priorität. Gezielte Maßnahmen zur Lärmvorsorge sind deswegen elementarer Bestandteil der Projektplanung und des Planfeststellungsverfahrens. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das Gesetz legt fest, dass beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden dürfen, die nach gegenwärtigem Stand der Technik vermeidbar sein könnten. Dabei unterscheidet die Bahn zwischen Lärmschutz an der Quelle, bei dem Verkehrsgeräusche direkt am Fahrzeug beispielsweise durch leisere Bremssysteme reduziert werden, und Maßnahmen vor Ort, wie etwa Schallschutzwänden oder Schienenstegdämpfern.

Die Grenzwerte für die Lärmvorsorge unterscheiden sich je nach Gebietsklassifizierung (um Beispiel Gewerbegebiet, Kern-, Dorf- und Mischgebiete, Wohngebiete oder Gebiete um Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime). Bei der Lärmvorsorge können sowohl aktive (an der Lärmquelle) als auch passive Maßnahmen (zum Beispiel an Wohnungen) eingesetzt und kombiniert werden. Entlang von Neu- und Ausbaustrecken sind Schallschutzwände in der Regel das erste Mittel der Wahl.

 

Aktiver Schallschutz

Maßnahmen, die an der Strecke selbst, also am Entstehungsort des Schalls wirken, bezeichnet man als aktiven Schallschutz. Sie sollen die Entstehung von Geräuschen vermindern und den Ausbreitungsweg des Schalls deutlich reduzieren. Am häufigsten werden dazu Schallschutzwände eingesetzt. Eine weitere aktive Schallschutzmaßnahme stellt das „Besonders überwachte Gleis“ dar.

 

Schallschutzwände
In der Regel werden sie aus Aluminium hergestellt, das sich durch eine besonders einfache Handhabbarkeit und gute Rückführung in den Wertstoffkreislauf auszeichnet. Es können aber auch Wände aus Beton, Glas, Holz oder einer Kombination verschiedener Materialien genutzt werden. Schallschutzwände sind zur Gleisseite hin hoch absorbierend gestaltet, um Schallreflexionen fast vollständig zu vermeiden.

Auch in den Projekten im Korridor Berlin–Dresden sind Schallschutzwände elementarer Bestandteil des Schallschutzkonzeptes. Im Projekt der Dresdner Bahn werden beispielsweise auf einer Streckenlänge von acht Kilometern Lärmschutzwände und -wälle entstehen, die über eine Höhe von bis zu fünf Metern und teilweise eine beidseitige Begrünung mit Pflanzen an den Außenwänden verfügen werden. Für die drei Bauabschnitte wurden dabei individuelle Schallschutzkonzepte entwickelt, die im Rahmen der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse bereits genehmigt wurden.

 

Das „Besonders überwachte Gleis“
Setzt direkt am Gleis an: Dabei misst ein eigens hierfür entwickelter Schallmesszug die Geräuschabstrahlung durch Unebenheiten auf der Schiene – denn je rauer eine Schiene ist, desto mehr Schall kann durch die Räder eines Zugs entstehen. Wenn die Messwerte den Grenzwert von zwei Dezibel überschreiten, werden die Schienenoberflächen mit einem speziellen Schienenschleifzug bearbeitet. Im Rahmen der Dresdner Bahn ist das besonders überwachte Gleis für die gesamte Strecke vorgesehen.

Passiver Schallschutz

Manchmal können aktive Schallschutzmaßnahmen aus technischen, wirtschaftlichen oder topografischen Gründen nicht umgesetzt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn städtebauliche oder topographische Rahmenbedingungen den Bau von Schallschutzwänden in der eigentlich benötigten Höhe verhindern. Dann kommen ergänzend passive Schutzvorkehrungen zum Einsatz.

 

 

Ziel der passiven Lärmvorsorge

Die Geräuschbelastung im Inneren von Schlaf- und Wohnräumen durch schalltechnische Verbesserungen an den Gebäuden selbst vollständig zu beseitigen oder deutlich zu verringern. Für den Schutz der Innenräume kann neben dem Einbau von Schallschutzfenstern in Einzelfällen auch eine Dämmung von Außenwänden und Dächern erforderlich sein. Zusätzlich können in Schlafräumen schalldämmende Lüfter für eine ausreichende Belüftung installiert werden.

 

Wie funktioniert passiver Schallschutz in der Praxis?

Unter Umständen haben von Schall Betroffene Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen an ihren jeweiligen Wohngebäuden. Während der Vorbereitung von Bauprojekten wird jedes Gebäude entlang der betroffenen Strecke schalltechnisch erfasst. Im Planfeststellungsverfahren wird auf dieser Basis entschieden, welche aktiven und passiven Maßnahmen durchgeführt werden. Nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses informiert die Bahn betroffene Haus- und Wohnungseigentümer schriftlich über ihren jeweiligen möglichen Anspruch auf Unterstützung bei Schallschutzmaßnahmen. Haben die Eigentümer Interesse an passivem Lärmschutz, dann entsendet die DB InfraGO Gutachter, die individuelle Maßnahmenvorschläge entwickeln. Die DB InfraGO erstattet die Kosten der Umsetzung dieser Maßnahmen rückwirkend.

Aktiver und passiver Schallschutz bei der Deutschen Bahn