Naturschutz

Bei der Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten in Deutschland spielen Umwelt- und Naturschutz eine große Rolle. Beim Aus- und Neubau von Schieneninfrastruktur werden unter anderem die DB-eigenen Umweltziele gemeinsam mit Auflagen des Eisenbahn-Bundesamtes, Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und länderspezifische Regeln berücksichtigt. Deswegen werden Projekte im Korridor Berlin-Dresden von der bahneigenen Umweltplanung begleitet, um Umweltbeeinträchtigungen zu vermeiden und einen Beitrag zum Erhalt der Natur- und Artenvielfalt zu leisten. Bei kürzeren Eingriffen, wie etwa dem Anlegen von temporären Wegen während der Bauzeit, wird stets sichergestellt, dass diese im Einklang mit dem Naturschutz stattfinden. Bei unvermeidbaren dauerhaften Maßnahmen, wie etwa dem Errichten von Lärmschutzwänden oder dem Verlegen zusätzlicher Gleise, leistet die Deutsche Bahn zusätzlich Kompensationsmaßnahmen, um einen Ausgleich mit gleichartigen oder gleichwertigen ökologischen Funktionen sicherzustellen.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan gibt den Takt an

Für die Bauprojekte ist die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung für den Naturschutz besonders wichtig. Sie untersucht die Auswirkungen von umweltrelevanten Vorhaben beispielsweise auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und die biologische Vielfalt. Das Bauprojekt kann nur umgesetzt werden, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung grünes Licht gibt.

 

Damit die Deutsche Bahn von Anfang an die richtigen Aspekte im Blick hat, beteiligt sie bereits frühzeitig Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange. Beispielsweise Städte und Gemeinden erhalten so einen Einblick in den zum Schutz der Umwelt vorgesehenen Untersuchungsrahmen. Zusätzlich können anerkannte Umweltvereinigungen eingebunden werden.

Auf Basis der Untersuchung und den Abstimmungen mit relevanten öffentlichen Akteuren wird bei allen Bauprojekten ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung verfeinert und detailliert die Auswirkungen der Eingriffspunkte auf die Natur untersucht. So werden Möglichkeiten gefunden Beeinträchtigungen möglichst zu vermeiden oder zu minimieren. Unvermeidliche Beeinträchtigungen werden in diesem Rahmen bewertet und geeignete Vermeidung-, Schutz-, oder Ersatzmaßnahmen festgelegt. Mit Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses ist auch der Landschaftspflegerische Begleitplan rechtskräftig.

 

Bei der Dresdner Bahn sind etwa 17 Einzelmaßnahmen vorgesehen, um den Verlust bestehender Grünflächen auszugleichen. Beispielsweise werden die geplanten Lärmschutzwände teilweise an beiden Außenseiten mit Pflanzen begrünt und entlang der Strecke Bäume, Sträucher und sogar kleine Wäldchen angepflanzt. Außerdem werden im Rahmen der Bauarbeiten neue Grünstreifen und Wege angelegt. Für Verluste von Grünflächen, die nicht direkt vor Ort ausgeglichen werden können, sind zudem Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Projekts „Grünes Band Berlin – Grünzug vom Mauerpark zum Naturpark Barnim“ vorgenommen. Dabei werden Gleisanlagen entlang der ehemaligen Grenze neu begrünt.