Erschütterungsschutz

Erschütterungen gehören ebenfalls zu den Immissionen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erwähnt werden. Allerdings legen weder das BImSchG noch die ergänzenden Verordnungen verbindliche Regelungen zu Immissionsgrenzwerten oder zu Prognose- und Beurteilungsverfahren für Immissionen infolge von Erschütterungen fest. Daher greift die Deutsche Bahn bei ihren Planungen auf technische Regeln wie DIN-Normen oder VDI-Richtlinien und die aktuelle Rechtsprechung zurück.

Die durch fahrende Züge erzeugten mechanischen Schwingungen werden entweder als Körperschall über das Erdreich oder als Luftschall übertragen. Der Körperschall breitet sich mit der Entfernung abnehmend im Erdreich wellenförmig aus. Von dort kann er über das Fundament auf ein Gebäude übertragen werden. Im Gebäude können durch die Wellen des Körperschalls Schwingungen auftreten, die wiederum Wände und Decken vibrieren lassen. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem "sekundärem Luftschall". Auswirkungen auf die Bausubstanz, wie beispielsweise Risse im Mauerwerk oder Putz, haben die vom Schienenverkehr erzeugten Körperschallwellen jedoch auch bei sehr dicht an der Bahnstrecke stehenden Gebäuden nicht.

 

 

Erschütterungstechnische Untersuchung für jeden Bauabschnitt

Die Deutsche Bahn hat für jeden Abschnitt eines Vorhabens ein Erschütterungsschutzkonzept, das auf einer Erschütterungstechnischen Untersuchung basiert. Diese ermittelt die betroffenen Abschnitte, in denen aktive Erschütterungsschutzmaßnahmen notwendig sind. Auch geeignete und verhältnismäßige aktive Erschütterungsschutzmaßnahmen sind im Konzept enthalten, das Inhalt des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses ist.